Geltungsbereich und Zweck
Die AGB regeln den Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und der Fasnacht Dynamics AG generell und ergänzend zu ggf. individuell vereinbarten Bedingungen. Bei Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber ausschliesslich und eingeschränkt die AGB der Fasnacht Dynamics AG.
Die Fasnacht Dynamics AG akzeptiert Ihrerseits bei Vertragsabschluss keinerlei Bedingungen des Auftraggebers.
Vertragsabschluss
Ein rechtsgültiger Vertragsabschluss erfolgt in Form einer schriftlichen Bestellung seitens des Auftraggebers. Die Bestellung kann sowohl elektronisch, wie auch auf dem Postweg übermittelt werden. Ein mündlicher Vertragsabschluss ist nicht vorgesehen. Der Rücktritt von einem rechtsgültigen Vertragsabschluss ist generell nicht möglich.
Abweichende Bestimmungen
Jeder Vertragsabschluss wird durch die Fasnacht Dynamics AG in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung (PDF) bestätigt. Die Auftragsbestätigung kann individuelle Bestimmungen enthalten, welche zwischen Auftraggeber und der Fasnacht Dynamics AG individuell vereinbart wurden und ggf. von den generellen AGB abweichen.
Konditionen / Preise
Für Produkte und Dienstleistungen bestehen seitens der Fasnacht Dynamics AG gegenüber dem Auftraggeber keine Verbindlichkeiten bezüglich Standardkonditionen oder fixen Rabattstufen. Die Fasnacht Dynamics AG arbeitet ausschliesslich mit tagesaktuellen Konditionen. Basis ist dabei der Schweizer Franken (CHF). Produkte und Leistungen können zusätzlich in den Fremdwährungen EURO (EUR) oder US-Dollar (USD) bezogen werden.
Die Fasnacht Dynamics AG behält sich generell das Recht vor, Angebote jederzeit anzupassen oder neu auszustellen.
Sofern Gebühren für Verpackung, Transport, Handling, Kleinmengenzuschlag, etc. anfallen, sind diese entsprechend auf den Verkaufsdokumenten als separate Positionen ausgewiesen.
Der Kostenvoranschlag für Reparaturen und Wartungen ist generell kostenpflichtig.
Zahlungsbedingungen
Leistungen erfolgen gegen Vorauskasse. Individuelle Bestimmungen sind der entsprechenden Auftragsbestätigung zu entnehmen. Sofern Leistungen gegen Rechnung erbracht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber die definierten Zahlungsziele einzuhalten. Verbindlich ist ausschliesslich das Ausstellungsdatum der Rechnung. Der Auftraggeber akzeptiert dabei, dass ab dem ersten Verzugstag kostenpflichtige Gebühren und Mahnspesen anfallen.
Zahlungsziele müssen auch dann eingehalten werden, wenn Lieferungen, Installationen, Systemabnahmen etc. aus Gründen verzögert werden, die Fasnacht Dynamics AG nicht zu vertreten hat. Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen, oder nicht akzeptierten Forderungen weder gekürzt noch zurückbehalten werden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fasnacht Dynamics AG. Die Fasnacht Dynamics AG wird vom Auftraggeber ermächtigt, ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister nach Art. 715 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) vorzunehmen. Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Auftraggeber über die Ware nicht verfügen, insbesondere darf diese weder verkauft, vermietet oder verpfändet werden.
Vorschriften und Rahmenbedingungen am Einsatzort
Der Auftraggeber hat die Fasnacht Dynamics AG vor Vertragsschluss auf die gesetzlichen, behördlichen und alle anderen relevanten Vorschriften und Bedingungen am Ort der Leistungserbringung aufmerksam zu machen. Dies gilt sowohl für Serviceleistungen, wie auch für den Einsatz von Produkten.
Während der vereinbarten Einsatzdauer für Dienstleistungen vor Ort verpflichtet sich der Auftraggeber den Zugang zu den entsprechenden Applikationen uneingeschränkt zu gewährleisten. Damit verbundener Mehraufwand wie zusätzliche Arbeitszeit und Aufenthaltskosten, Stornierungs- und Umbuchungsgebühren, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Lieferfristen
Bestätigte Termine oder Fristen werden wann immer möglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Die Fasnacht Dynamics AG hat Anspruch auf eine angemessene Erstreckung, sofern höhere Gewalt, oder andere von der Fasnacht Dynamics AG nicht zu verantwortende Umstände, eine termingerechte Auslieferung der Ware verzögert. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Auftraggeber in keinem Fall zu Schadensersatz, einer Konventionalstrafe oder vom Vertragsabschluss zurückzutreten.
Transport, Übergang von Nutzen und Gefahr, Export / Import
Generell werden Warentransporte durch die Fasnacht Dynamics AG organisiert und durch dessen Logistikpartner ausgeführt. Exporte erfolgen derweil unter den international anerkannten und aktuellen Standards «Incoterms 2020». Diese regeln im Grundsatz alle Pflichten zwischen den Vertragsparteien, sowie den Übergang von Kosten und Risiken. Export- und Zollanmeldungen werden in jedem Fall durch die Fasnacht Dynamics AG gemacht.
Der Fasnacht Dynamics AG steht es frei in jedem Fall Kostenanteile für den Transport in Rechnung zu stellen. Diese werden verbindlich auf der entsprechenden Auftragsbestätigung ausgewiesen. Offerierte Kostenanteile für den Transport sind in keinem Fall verbindlich und werden bei Auftragseingang nachkalkuliert. Für Transportverzögerungen übernimmt die Fasnacht Dynamics AG keine Haftung.
Prüfung der Ware / Eingangskontrolle
Der Auftraggeber verpflichtet sich die von der Fasnacht Dynamics AG gelieferten Waren und Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit, auf allfällige Mängel und Transportschäden eingehend zu prüfen und Abweichungen schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen gelten Warenlieferung als vollumfänglich angenommen. Darüber hinaus übernimmt die Fasnacht Dynamics AG keine Haftung und setzt damit verbundene Verpflichtungen aller Art vollumfänglich aus.
Garantie, Gewährleistungspflicht, Haftungsausschluss
Die Garantiezeit beträgt generell 24 Monate und gilt für alle Produkte, welche durch die Fasnacht Dynamics AG hergestellt oder vertrieben werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Warenausgangs ab Werk CH-3627 Heimberg. Verbindlich ist dabei das Datum auf den Lieferdokumenten der Fasnacht Dynamics AG.
Ein allfälliger Garantieanspruch kann dann geltend gemacht werden, wenn das mangelhafte Produkt innerhalb der Garantiefrist an die Fasnacht Dynamics AG übergeben, oder zugesandt wird (send-In). Bei der Zusendung oder Überbringung liegt das Transportrisiko beim Auftraggeber. Die Fasnacht Dynamics AG erstattet keine Transport-, Weg- oder Arbeitskosten, welche bei der Zustellung anfallen. Transportkosten für die Rücksendung der in Garantie reparierten oder ausgetauschten Produkten, gehen zu Lasten der Fasnacht Dynamics AG.
Die Fasnacht Dynamics AG erbringt nur dann unentgeltliche Garantieleistungen, wenn bei einem Produkt Defekte auftreten, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch durch Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel verursacht werden.
Sofern Systeme, Ersatzteile oder Dienstleistungen innerhalb der genannten Garantiefrist von 24 Monaten Mängel aufweisen, verpflichtet sich die Fasnacht Dynamics AG zur kostenfreien Instandstellung oder Austausch ab Werk CH-3627 Heimberg.
Es liegt im Ermessen der Fasnacht Dynamics AG, ob ein Produkt repariert, oder komplett ersetzt (Austausch) wird.
Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Bedienungsanleitung resp. unsachgemässem Betrieb, übermässiger Beanspruchung sowie infolge anderer, nicht von Fasnacht Dynamics AG zu vertretenden Gründen entstehen. Für die Auswahl, den zweckmässigen Einsatz und die korrekte Bedienung des Produktes und Zubehörs ist der Auftraggeber verantwortlich.
Weitere allgemeine Bestimmungen
Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind soweit die Fasnacht Dynamics AG sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet hat, nur annährend massgebend. Die Fasnacht Dynamics AG behält sich Änderungen zu jedem Zeitpunkt vor.
Technische Unterlagen darf der Auftraggeber nur für die Bedienung und die Wartung des Produktes verwenden und nicht zur kompletten Anfertigung des Produktes oder Bestandteilen davon. Sämtliche technischen Unterlagen müssen durch den Auftraggeber vertraulich behandelt werden und dürfen nicht kopiert, oder in irgendeiner Weise unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.
Gelieferte Produkte und Systeme schliessen bezüglich Anwendungsbereiche, Verwendungszweck und Funktionalität nur den aktuellen Entwicklungsstand mit ein. Erweiterungen aller Art gelten als optional und sind vom Vertragsabschluss exkludiert. Funktionen und Anwendungen können zu vorgängigen Produkte-Serien abweichen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz (Domizil) der Fasnacht Dynamics AG. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Differenzen werden wann immer möglich einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zu Stande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist das Regionalgericht Oberland in CH-3600 Thun.
CH-3627 Heimberg, Januar 2023